Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Jahresabonnement Parken gelten für den Abschluss eines Jahresabonnements für das Parken über den Webshop von Leisurelands. Mit dem Abschluss eines Jahresabonnements über den Webshop erklärt sich der Abonnementinhaber mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Die deutsche Übersetzung dient ausschließlich als Hilfsmittel. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den beiden Versionen ist der niederländische Text verbindlich und hat Vorrang vor der Übersetzung.

1. Definitionen

1.1. Abonnementinhaber: die Person über achtzehn (18) Jahre, die mit einem Motorfahrzeug (wie nachstehend definiert) auf Grundlage eines Parkabonnements (wie nachstehend definiert) die Parkeinrichtung (wie nachstehend definiert) nutzt.

1.2. Leisurelands: Leisurelands Exploitatie B.V. in ihrer Eigenschaft als Betreiberin der Parkeinrichtungen.

1.3. Motorfahrzeug: ein Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Bus oder ein ähnliches Fahrzeug. Es wird zwischen kurzen und langen Motorfahrzeugen unterschieden. Als langes Motorfahrzeug gilt ein Motorfahrzeug mit einer Länge von sechs (6) Metern oder mehr.

1.4. Parkabonnement: eine Vereinbarung über den Abschluss eines Jahresabonnements zur Nutzung unserer Parkeinrichtungen. Dies umfasst fünf (5) Abonnementformen, nämlich: das „Leisurelands-Abonnement“ für kurze Fahrzeuge, das „Leisurelands-Abonnement“ für lange Fahrzeuge, das „Herbstabonnement“ für kurze Fahrzeuge, das „Herbstabonnement“ für lange Fahrzeuge sowie die „Dogloversclub“-Mitgliedschaft (für kurze Fahrzeuge).

1.5. Parkeinrichtung: der auf dem Erholungsgebiet ausgewiesene Parkplatz. Die Parkeinrichtung umfasst auch die dort vorhandene technische Ausstattung.

1.6. Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Jahresabonnement Parken.


2. Zustandekommen des Vertrags

2.1. Wenn der Abonnementinhaber das Jahresabonnement über den Webshop bestellt und die Zahlung vollständig abgeschlossen hat, kommt das Parkabonnement an dem Tag zustande, an dem Leisurelands dem Abonnementinhaber eine schriftliche Bestätigung zusendet.

2.2. In der per E-Mail versandten Bestätigung des Parkabonnements sind die Details des Abonnements sowie die zugehörigen Bedingungen aufgeführt.


3. Das Parkabonnement

3.1. Das Parkabonnement berechtigt den Abonnementinhaber, während der Laufzeit des Abonnements mit einem (1) Motorfahrzeug die Parkeinrichtung während der an oder bei der Parkeinrichtung angegebenen Öffnungszeiten zu nutzen.

3.2. Für die verschiedenen Abonnementformen gelten unterschiedliche Zugangszeiträume:

a. Leisurelands-Abonnement: ganzjähriger Zugang;
b. Herbstabonnement und Dogloversclub: Zugang im Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. Mai.

3.3. Der Abonnementinhaber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegenüber Leisurelands gemachten Angaben und Informationen.

3.4. Das Parkabonnement ist strikt persönlich und nicht übertragbar. Während der festen Laufzeit ist eine Umwandlung in eine andere Abonnementform nicht möglich.

3.5. Das Parkabonnement kann nur mit einem (1) Kennzeichen verknüpft werden.

3.6. Das Parkabonnement gewährt bei großem Andrang keinen Vorrang oder Anspruch auf einen Parkplatz. Ist kein Parkplatz (mehr) verfügbar, besteht kein Anspruch auf Entschädigung und/oder Rückerstattung des Abonnementpreises.

3.7. Der Abonnementinhaber ist berechtigt, während der Laufzeit des Parkabonnements das in Artikel 3.5 genannte Kennzeichen maximal fünf (5) Mal zu ändern. Dadurch gilt das Parkabonnement für ein anderes Motorfahrzeug. Dies kann über das Webshop-Konto des Abonnementinhabers („Mein Leisurelands“) erfolgen.

3.8. Eine Nutzung des Parkabonnements entgegen den oben genannten Bedingungen ist nicht gestattet.

3.9. Der Abonnementinhaber hat den Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter von Leisurelands Folge zu leisten.

3.10. Das Parken mit einem Parkabonnement ist ausschließlich während der regulären Öffnungszeiten der Parkeinrichtung gestattet. Bei Veranstaltungen können die Öffnungszeiten angepasst werden, sodass das Parken (i) nicht möglich ist oder (ii) in angepasster Form erfolgt. Leisurelands wird rechtzeitig über ihre Website (auf der Seite des betreffenden Erholungsgebiets) über entsprechende Änderungen informieren.

3.11. Bei missbräuchlicher Nutzung des Parkabonnements wird dieses von Leisurelands gesperrt. Im Falle einer Sperrung erfolgt keine Rückerstattung des Abonnementpreises.

3.12. Parkabonnements können nicht im Namen einer anderen Person abgeschlossen werden.

3.13. Das Widerrufsrecht gilt für den Online-Abschluss eines Parkabonnements: Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Kauf kann das ungenutzte Parkabonnement im Webshop über „Mein Leisurelands“ storniert werden. Der bereits gezahlte Betrag wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen zurückerstattet. Wird das Abonnement innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Kauf genutzt, entfällt das Widerrufsrecht.


4. Laufzeit und Beendigung

4.1. Das Parkabonnement hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Abschlussdatum.

4.2. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung. Das Abonnement endet am jeweiligen Enddatum. Der Abonnementinhaber kann über den Webshop ein neues Abonnement abschließen.


5. Zahlungsweise

5.1. Der Preis für das Parkabonnement wird im Voraus festgelegt und versteht sich einschließlich aller Steuern und Abgaben. Alle von Leisurelands im Voraus genannten Preise sind vorbehaltlich Druck- und Rechenfehler.

5.2. Die Zahlung für das Parkabonnement ist vollständig und im Voraus über die im Webshop angebotenen Zahlungsmethoden zu leisten. Ohne vollständige Zahlung kann Leisurelands keine Nutzung der Parkeinrichtung gewähren, da in diesem Fall noch kein Parkabonnement zustande gekommen ist.


6. Nutzung der Parkeinrichtung

6.1. Beim Befahren der Parkeinrichtung gilt die Geländeordnung. Diese ist auf der Website einsehbar.

6.2. Der Abonnementinhaber bleibt selbst verantwortlich für das ordnungsgemäße Parken des Motorfahrzeugs und die Einhaltung der Geländeordnung.

6.3. Das Parken eines Motorfahrzeugs außerhalb des gültigen Zeitraums ist nicht gestattet und kann zu einer Geldbuße oder zusätzlichen Kosten führen.


7. Änderungen

7.1. Leisurelands behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Abonnementinhaber wird spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der Änderung informiert. Der Preis eines laufenden Parkabonnements wird niemals angepasst.

7.2. Änderungen des Parkvertrags mit dem Abonnementinhaber, die aufgrund behördlicher Anordnungen oder Vorgaben (einschließlich Anweisungen der Feuerwehr) erforderlich sind, stellen keinen Kündigungsgrund für den Abonnementinhaber dar.


8. Haftung

8.1. Leisurelands ist nicht verpflichtet, das Motorfahrzeug zu bewachen. Leisurelands haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Motorfahrzeugen oder anderen Eigentumsgegenständen des Abonnementinhabers oder der Insassen sowie für Personen- oder sonstige direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Parkeinrichtung, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Leisurelands.

8.2. Leisurelands haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Störungen, Streiks, Brand, behördliche Maßnahmen, schlechte Wetterbedingungen wie Schnee, Glätte oder starken Regen oder Unfälle.


9. Datenschutzerklärung

9.1. Die vom Abonnementinhaber bereitgestellten Daten werden von Leisurelands gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. In der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung beschreibt Leisurelands, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird.

9.2. Beim Befahren der Parkeinrichtung nutzt Leisurelands eine Kennzeichenerkennung mittels Videoaufzeichnung. Das Kennzeichen des Motorfahrzeugs wird beim Einfahren registriert, unter anderem zur Feststellung der Parkdauer. Die Aufnahmen werden nach zehn (10) Tagen gelöscht, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Artikel 2.2 der Geländeordnung vor.


10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Diese Bedingungen treten mit Beginn des Parkabonnements in Kraft und bleiben, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 11, bis zur Beendigung des Abonnements gültig.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

10.3. Bei Fragen oder Beschwerden kann der Abonnementinhaber eine E-Mail an info@leisurelands.nl senden.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Auf jede Vereinbarung, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, findet niederländisches Recht Anwendung.

11.2. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung können dem Gericht Gelderland, Standort Arnhem, oder dem Gericht im Gerichtsbezirk des Wohnsitzes des Abonnementinhabers vorgelegt werden.