Allgemeine Geschäftsbedingungen (März 2026)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Jahresparkabonnement gelten für den Abschluss eines Jahresparkabonnements über den Webshop von Leisurelands. Durch den Abschluss eines Jahresabonnements erklärt sich der Abonnementinhaber mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Die deutsche Übersetzung dient ausschließlich als Hilfsmittel. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den beiden Versionen ist der niederländische Text verbindlich und hat Vorrang vor der Übersetzung.


1. Definitionen

1.1 Abonnementinhaber: die Person über achtzehn (18) Jahre, die mit einem Motorfahrzeug auf Grundlage eines Parkabonnements auf der Parkeinrichtung parkt.

1.2 Leisurelands: Leisurelands Exploitatie B.V. als Betreiber der Parkeinrichtungen.

1.3 Motorfahrzeug: ein Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Bus oder vergleichbares Fahrzeug. Es wird zwischen kurzen und langen Motorfahrzeugen unterschieden. Ein langes Motorfahrzeug ist mindestens sechs (6) Meter lang.

1.4 Parkabonnement: eine Vereinbarung über ein Jahresabonnement zur Nutzung der Parkeinrichtungen. Es gibt fünf Abonnementformen: Leisurelandsabonnement für kurze Fahrzeuge, Leisurelandsabonnement für lange Fahrzeuge, Herbstabonnement für kurze Fahrzeuge, Herbstabonnement für lange Fahrzeuge und den Dogloversclub (für kurze Fahrzeuge).

1.5 Parkeinrichtung: der auf dem Erholungsgebiet ausgewiesene Parkplatz einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen.

1.6 Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen für das Jahresparkabonnement.

2. Zustandekommen

2.1 Wenn der Abonnementinhaber das Jahresabonnement über den Webshop bestellt und die Zahlung vollständig abgeschlossen hat, kommt das Parkabonnement mit der schriftlichen Bestätigung durch Leisurelands zustande.

2.2 In der Bestätigung des Parkabonnements, die per E-Mail versendet wird, sind die Details und Bedingungen enthalten.

3. Das Parkabonnement

3.1 Das Parkabonnement berechtigt den Abonnementinhaber, während der Laufzeit mit einem (1) Motorfahrzeug die Parkeinrichtung innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten zu nutzen.

3.2 Es gelten unterschiedliche Zugangstage je nach Abonnementform:

  • Leisurelandsabonnement: ganzjähriger Zugang
  • Herbstabonnement und Dogloversclub: Zugang vom 1. Oktober bis 1. Mai

3.3 Der Abonnementinhaber ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

3.4 Das Parkabonnement ist persönlich und nicht übertragbar.

3.5 Ein Parkabonnement kann nur einem Kennzeichen zugeordnet werden.

3.6 Bei hohem Besucheraufkommen besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz oder Rückerstattung.

3.7 Das Kennzeichen kann bis zu fünf (5) Mal über das Webshop-Konto geändert werden.

3.8 Das Abonnement darf nur gemäß diesen Bedingungen genutzt werden.

3.9 Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

3.10 Parken ist nur während der regulären Öffnungszeiten erlaubt. Bei Veranstaltungen können Öffnungszeiten angepasst werden.

3.11 Missbrauch führt zur Sperrung ohne Rückerstattung.

3.12 Abschluss im Namen Dritter ist nicht erlaubt.

3.13 Widerrufsrecht: 14 Tage, sofern das Abonnement nicht genutzt wurde. Bei Nutzung innerhalb der Frist erlischt das Widerrufsrecht.

4. Laufzeit und Beendigung

4.1 Laufzeit: zwölf (12) Monate ab Abschlussdatum.

4.2 Keine automatische Verlängerung. Nach Ablauf endet das Abonnement automatisch.

5. Zahlung

5.1 Preise verstehen sich inklusive Steuern.

5.2 Zahlung erfolgt vollständig und im Voraus über die verfügbaren Zahlungsmethoden im Webshop.

6. Nutzung der Parkeinrichtung

6.1 Es gilt das Geländeordnung von Leisurelands.

6.2 Der Abonnementinhaber bleibt selbst verantwortlich für korrektes Parken.

6.3 Parken außerhalb der gültigen Zeiten kann zu Bußgeldern führen.

7. Änderungen

7.1 Leisurelands kann diese Bedingungen ändern und informiert mindestens einen Monat vorher.

7.2 Gesetzliche oder behördliche Änderungen gelten unmittelbar.

8. Haftung

8.1 Leisurelands überwacht Fahrzeuge nicht und haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Keine Haftung bei höherer Gewalt wie Wetter, Naturereignissen oder behördlichen Maßnahmen.

9. Datenschutz

9.1 Daten werden gemäß geltender Datenschutzgesetze verarbeitet.

9.2 Kennzeichenerkennung wird zur Verwaltung des Parkvorgangs genutzt; Aufnahmen werden nach 10 Tagen gelöscht, sofern kein Verstoß vorliegt.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Diese Bedingungen gelten während der gesamten Laufzeit.

10.2 Ungültige Bestimmungen berühren die übrigen nicht.

10.3 Kontakt: info@leisurelands.nl

11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

11.1 Es gilt niederländisches Recht.

11.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Gelderland oder dem Wohnsitz des Abonnementinhabers vorgelegt.