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Mitteilung
Eine Bestellung durch einen Verbraucher über diese Website führt zu einem Fernkauf gemäß Artikel 6:230m bis einschließlich 6:23s des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Vertrag kommt nach der Bestellung zustande, sobald Leisurelands Exploitatie B.V. dem Verbraucher die Bestellung und den Preis bestätigt hat.
Nach Zahlung des Preises wird der bestellte Artikel von Leisurelands Exploitatie B.V. innerhalb der festgelegten Lieferfrist (Bearbeitungszeit) der Post NL angeboten.
Bedenkzeit
Der Verbraucher hat das Recht, den Fernabsatzvertrag gemäß Artikel 6:230m Absatz 1 Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufzulösen, bis eine Frist von 14 Tagen abgelaufen ist. Dies ist 14 Tage, nachdem der Verbraucher das Produkt (den Parkausweis) erhalten hat. Das Recht, den Fernkauf aufzulösen, gilt nur, wenn das gelieferte Produkt unbenutzt und in unbeschädigtem Originalzustand und Verpackung innerhalb von 14 Tagen nach der Auflösung zurückgegeben wird. Die Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen gemäß Artikel 6:230s Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu Lasten des Verbrauchers.
Versand auf eigenes Risiko
Die Parkausweise werden Ihnen nach der Bezahlung per Post (Post NL) zugeschickt. Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko. Wenn Sie möchten, dass Leisurelands den Pass per Einschreiben versendet, zahlen Sie € 9,50 Versandkosten und können dies bei Ihrer Bestellung angeben.
Verlust und Diebstahl Ihres Parkausweises
Es ist nicht möglich, gekaufte Parkausweise zu sperren. Der Verlust oder Diebstahl Ihres Parkausweises erfolgt daher immer auf eigenes Risiko.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab dem Zeitpunkt des Erhalts gültig, nicht ab dem Zeitpunkt der Bezahlung. Die während der Vorverkaufsaktion erworbenen Parkausweise sind ab 1. Mai gültig.
Die während der Nebensaison-Aktion erworbenen Parkausweise sind ab 1. Oktober gültig. Oder wenn die Bestellung nach dem 1. Oktober ab dem Zeitpunkt des Eingangs erfolgt.
Park- und Anhängerausweise streng persönlich
Die Nutzung aller Park- und Anhängerausweise ein rein persönliches, nicht übertragbares Recht. Dies bedeutet, dass die Park- und Anhängerausweise in keiner Weise von oder im Namen von Dritten, wie z.B. Besuchern oder Gästen, verwendet werden dürfen.
Der vorgeschriebene persönliche Gebrauch und das Verbot der Nutzung durch oder zugunsten Dritter gilt für Park- und Anhängerausweise, die bei Leisurelands oder über Dritte, d.h. über den Webshop, eine Verkaufsstelle (den Verwalter), auf Rechnung oder anderweitig erworben wurden.
Beschädigung des Parkausweises (keine Löcher oder sonstige Beschädigungen)
Die Parkausweise sind im Inneren mit einem unsichtbaren Chip und zugehörigen 'Antennen' ausgestattet. Der Parkausweis kann beschädigt und unbrauchbar werden, indem man ein Loch macht (was manchmal geschieht, um eine Schnur daran zu befestigen). Leisurelands rät dringend davon ab, Löcher in den Parkausweis zu machen oder ihn auf andere Weise zu bearbeiten. Bei (absichtlicher) Beschädigung und damit Unbrauchbarkeit des Parkausweises wird kein neuer Parkausweis ausgestellt.
Arbeit, Veranstaltungen (Events) und unvorhergesehene Umstände
Leisurelands ist berechtigt, ein Erholungsgebiet bei Arbeit, (Groß-)Veranstaltungen oder anderen (unvorhergesehenen) Umständen aus Sicherheitsgründen für einen oder mehrere Tage abzusperren. In diesem Fall ist der (Anhänger-)Parkausweis für dieses Erholungsgebiet nicht gültig. Es ist jedoch möglich, ein anderes Erholungsgebiet von Leisurelands zu nutzen (vorausgesetzt, es ist offen), in dem der (Anhänger-) Parkausweis gültig ist.
Eine Übersicht über öffentliche Veranstaltungen finden Sie unter leisurelands.nl/nl/agenda. Wenn ein Erholungsgebiet gesperrt wird, wird dies einige Wochen im Voraus über leisurelands.nl/nieuws mitgeteilt. Eine Schließung aufgrund von Arbeiten, Veranstaltungen und/oder anderen (unvorhergesehenen) Umständen gibt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz oder sonstiges.